§ 1 Ziel und Inhalt der Therapie
Ziel des therapeutischen Reitens und tiergestützten Interventionen ist es, Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten, Wahrnehmungsstörungen, motorischen Einschränkungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Beeinträchtigungen mit Hilfe des Mediums Pferd therapeutisch zu begleiten und zu unterstützen.
Bei dem therapeutischen Reiten steht nicht das Reiten als Solches im Mittelpunkt, vielmehr werden verschiedene Aktivitäten mit dem Pferd als Methoden der therapeutischen Arbeit eingesetzt. Diese können den Umgang mit dem Pferd, die Versorgung und Pflege, Bodenarbeit, geführtes und freies Reiten sowie Spiele und gymnastische Übungen am und auf dem Pferd beinhalten. In einem
Erstgespräch vereinbaren die Therapeutin und der Klient bzw. dessen gesetzlicher Vertreter individuelle Ziele, die im Verlauf der Therapie verfolgt werden sollen. Anhand von individuell vereinbarten Zwischengesprächen werden diese Ziele regelmäßig überprüft und ggf. neu formuliert. Die Therapieeinheiten finden im Einzelsetting oder in Kleingruppen statt.
§ 2 Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen oder die Therapie ist zeitlich auf eine vereinbarte Anzahl von Einheiten beschränkt und kann danach verlängert werden.
Es soll möglichst eine reittherapeutische Einheit pro Woche absolviert werden. Eine therapeutische Einheit umfasst 30 / 45 / 60 Minuten.
§ 3 Vergütung
Die Vergütung pro therapeutische Einheit wird individuell vereinbart und im Therapievertrag schriftlich festgehalten.
Die Dokumentation sowie Berichte sind im Preis inbegriffen und werden mithilfe von Equitedo® erfasst. Die Vergütung orientiert sich an den Honorarrichtlinien des Berufsverbandes für Fachkräfte Pferdegestützter Interventionen (PI).
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Der offene Rechnungsbetrag wird, gemäß den Zahlungsbedingungen auf der Rechnung, ohne Abzug unverzüglich auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Therapeutin behält sich vor, die vorgenannten Preise jederzeit und ohne Nennung von Grün- den zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner einen Monat vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben. Widerspricht der Vertragspartner der Preisänderung nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten die geänderten Preise als anerkannt.
§ 4 Termine
Die Termine werden in den individuellen Therapieverträgen festgelegt.
Sagt der Klient nicht 24 Stunden vor seinem Termin die Teilnahme ab, ist die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Die Therapeutin ist nicht verpflichtet, für einen Ersatztermin zu sorgen.
Im Falle einer Verhinderung der Reittherapeutin bietet diese einen Ersatztermin an.
Die Therapieeinheiten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. An gesetzlichen Feiertagen sowie zu den mitgeteilten Urlaubszeiten der Therapeutin findet keine Therapie statt.
§ 5 Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Der Klient bzw. dessen gesetzlicher Vertreter ist dazu verpflichtet, der Therapeutin alle gesundheitlichen Probleme, Vorerkrankungen und ärztliche Diagnosen mitzuteilen und im Anamnese- bogen wahrheitsgetreu niederzuschreiben.
Vor dem Antritt der Therapie hat der Klient der Therapeutin eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.
Die Reittherapeutin behält sich vor, bei Kontraindikationen des Klienten mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Haftung
Es wird darauf hingewiesen, dass Reiten eine Risikosportart ist und auch der Umgang mit dem Pferd risikobehaftet ist (Unfallgefahr, Allergiepotenzial, Verschleiß und Verschmutzung von Kleidung und Schuhen). Die Teilnahme an vereinbarten Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Haftung. Die Reittherapeutin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Klient hat, sofern der gesundheitliche Zustand dies zulässt, zu jeder therapeutischen Einheit einen unbeschädigten Reithelm mitzubringen und beim Reiten zu tragen.
Der Klient hat festes Schuhwerk sowie den Witterungen entsprechende Kleidung zu tragen. Dem Klienten wird der Abschluss einer zusätzlichen Unfallversicherung empfohlen.
§ 7 Aufsichtspflicht
Für minderjährige bzw. unmündige Klienten besteht eine Aufsichtspflicht seitens der Therapeutin erst ab Beginn der Therapieeinheit und der unmittelbaren Übergabe des Klienten durch den Erziehungsberechtigten. Die Aufsichtspflicht endet mit der Therapieeinheit oder der vorherigen Übergabe an den Erziehungsberechtigten. In Pausen und Wartezeiten dürfen minderjährige bzw. unmündige Klienten nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände verweilen.
§ 8 Stallordnung
Die Arbeit mit dem Pferd beinhaltet gewisse Risiken. Trotz spezieller und sorgfältiger Ausbildung kann es beim Fluchttier Pferd zu unvorhergesehenen Reaktionen kommen. Daher ist es von besonderer Bedeutung, im Umgang mit dem Pferd besondere Sorgfalt und Vorsicht walten zu lassen.
Zu den Pferden ist ein angemessener Abstand einzuhalten, in der Nähe der Pferde ist sich ruhig zu verhalten.
Auf dem gesamten Gelände herrscht Rauchverbot. Fremde Hunde sind auf dem Grundstück nicht erwünscht.
Den Anweisungen der Therapeutin und der Hofbesitzer ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Betreten von Stallung/Koppel/Paddocks/Reitplatz/Roundpen ist ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Therapeutin verboten.
Das Betreten des Hofgeländes ist nur bei vereinbarter Therapieeinheit oder, wenn die Therapeutin anwesend ist und es erlaubt, gestattet.
Das Füttern der Pferde ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Therapeutin ist verboten.
Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Ebenso die Mithilfe auf dem Hof über die Therapieeinheit hinaus sowie ein Verbleib des Klienten auf dem Hof über die Einheit hinaus. Für auf dem Hof gelagertes oder vergessenes persönliches Eigentum des Klienten übernimmt die Therapeutin keine Haftung.
§ 9 Kündigung des Vertrags
Der geschlossene Therapievertrag kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
§ 10 Datenschutz
Die Therapeutin erhebt, verarbeitet und nutzt die vom Klienten bzw. dessen gesetzlichem Vertreter übermittelten personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO und des BDSG ausschließlich für die Erfüllung und Abwicklung der Leistungsvereinbarung, Rechnungstellung, therapeutische Dokumentation, Verfassung von Behandlungsberichten und Arztbriefen sowie Änderungen des Vertragsverhältnisses.
Zu diesen Zwecken können die Daten an den überweisenden Arzt, die Krankenkasse, sonstige Kostenträger sowie ggf. ein Inkassounternehmen/Schufa weitergegeben oder übermittelt werden. Dort werden diese zu denselben Zwecken verarbeitet und genutzt.
§ 11 Schriftform
Alle Änderungen und Nebenabreden des geschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Verwendung der männlichen Form aus- schließlich der besseren Lesbarkeit dient und geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.