Preise und Kostenübernahme

Preise:

  • Therapeutisches Reiten á 30/45/60 min: 35€/ 50€ / 65€
  • Tiergestützte Intervention mit Eseln á 30/45/60 min: 35€ / 50€ / 65€
  • Pferdegestützte Frühförderung á 30 min: 35€
  • Mutter-Kind Reiten/Vater-Kind Reiten á 45 min: 50€
  • Kindergeburtstag ca. 3 Stunden: 200€
  • Kleingruppen-Therapiestunden: Preis auf Anfrage

Kostenübernahme:

Ob eine Krankenkasse die Kosten für therapeutisches Reiten trägt, ist immer eine Einzelfallentscheidung und leider kommt es erfahrungsgemäß selten vor. Nichtsdestotrotz lohnt es sich immer, anzufragen! Viele Vereine haben sich mittlerweile die Finanzierung besonderer Therapieformen zum Ziel gesetzt. Auch dort können Sie sich hinwenden. Ich als Therapeutin kann leider nicht an die jeweiligen Stellen herantreten, unterstütze Sie jedoch gern beim weiteren Vorgehen.

Alle Möglichkeiten zur Kostenübernahme der Reittherapie sind nachfolgend beschrieben.

Übernahme durch Vereine und Stiftungen

Es können Anfragen an Vereine oder Stiftungen gestellt werden, die dann die Kosten aus Spendengeldern finanzieren. Der Kontakt muss hierbei von den Eltern hergestellt werden und kann nicht durch die Therapeutin erfolgen.

Reittherapiekosten über die Krankenkasse abrechnen

Wenn ein Attest Ihres Hausarztes vorliegt, können Sie dieses bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob sie die Kosten übernimmt.

Reittherapiekosten über die Pflegekasse abrechen

In bestimmten Fällen sind die Reittherapiekosten nach §45b SGB XII abzurechnen. Eine Reittherapie wird dann als niedrigschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung verstanden. Hierfür ist im Vorfeld ein Pflegegutachten notwendig.

Reittherapiekosten über das Jugendamt abrechnen

Liegt ein ärztliches Gutachten vor und besteht ein Förderbedarf, kann das Jugendamt die Kosten für die Reittherapie übernehmen. Dies ist möglich, wenn die Reittherapie als Hilfe zur Erziehung herangezogen wird.

Reittherapiekosten über das Sozialamt abrechnen

Wenn eine Wiedereingliederungshilfe besteht, kann das Sozialamt die Kosten übernehmen.

Grundsätzlich ist das therapeutische Reiten eine freiwillige Leistung der Kostenträger.

Folgende Dokumente sind bei einem Antrag zur Kostenübernahme beizufügen:

  • ärztliche Verordnung
  • Stellungnahme von therapeutischer und/oder pädagogischer Seite
  • Ziele der Reittherapie